58 - Hausbuch Dresden (1952-1977)

In das sogenannte Hausbuch musste sich in der DDR jeder Bürger eintragen, der eine Wohnung im betreffenden Haus bezogen hatte. Dies galt auch für Untermieter und diejenigen, die sich länger als drei Tage zu Besuch aufhielten. Abmeldungen wurden ebenfalls vermerkt. Geführt wurde das Hausbuch vom Hausbesitzer oder einem Verwalter.
Das im Teilprojekt enthaltene Hausbuch stammt aus der Bauhofstraße 15 in Dresden und wurde seit 1952 geführt. Die letzten Einträge stammen aus dem Jahr 1977. Akribisch wurden alle Bewohner erfasst, ihre An- und Abmeldungen, aber auch, wenn sie „ohne Beachtung der polizeilichen Meldepflicht“ verzogen bzw. „nach dem Westen“ geflüchtet waren. Das Hausbuch dokumentiert auch die nachlassende Strenge der Behörden Mitte der 1960er-Jahre. War zuvor jeder verpflichtet gewesen, sich unter Vorlage des Hausbuches und seines Personalausweises bei der zuständige Polizeidienststelle zu melden und seinen Eintrag darin mit einem Kontrollvermerk versehen zu lassen, so entfällt die Vorlage des Hausbuches ab den Jahren 1964/1965.

Namen die mit zwei Sternchen (**) versehen sind, sind unbekannt und wurden nachträglich vergeben.
Namen, die mit einem Sternchen (*) versehen sind, sind Pseudonyme.